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Kriminalisierung im Namen der Meinungs- und Pressefreiheit
Dienstag, 23. Januar 2007

Rechtshilfe-Info Nr. 42

Kommt zum Prozeß:

Freitag, 26.01.2007, 11.10 Uhr
Amtsgericht, An der Martinikirche 8, Braunschweig, Raum E06

Das Unternehmen Salzmann, das im gesamten Braunschweiger Raum nahezu ein Monopol innehat bei der Belieferung von Kiosken, Zeitschriftenläden und Supermarktketten mit allen möglichen Produkten aus dem Medienbereich, verkauft Nazizeitungen. Nach Protesten von antifaschistischen Gruppen sind nun zwei Leute wegen angeblicher Nötigung angeklagt.

Faschismus ist keine Meinung...
Meinungs- und Pressefreiheit gelten in demokratischen Gesellschaften als hohe Errungenschaften gegenüber Herrschaftssystemen, in denen ein falsches Wort schon reicht, um für Jahre hinter Gittern zu verschwinden, oder noch schlimmeres erleiden zu müssen. 

Für die Pressefreiheit sterben auch heute noch überall auf der Welt Journalisten, Autoren werden verfolgt und wandern ins Gefängnis, weil das, was sie schreiben, der herrschenden Klasse nicht passt. Die Pressefreiheit - um die es auch in Deutschland z.B. dank starker Monopolisierung des Verlagswesens alles andere als gut bestellt ist, wie u.a. der Deutsche Journalistenverband bemängelt -  ist also ein Recht, das das Verbreiten von Informationen vor der Unterdrückung durch den Staat und andere Machthaber schützen soll.
Faschismus ist ein Verbrechen
Die Nazis haben gezeigt, was sie von Pressefreiheit halten. Ihnen diente die Presse als Propagandamaschine, die keine zweite Meinung duldet und ihre Nachkommen im Geiste würden da nicht anders vorgehen, davon ist auszugehen.

Um so kurioser mutet es an, dass die Firma Salzmann auf antifaschistische Proteste gegen den Verkauf von Nazizeitungen mit dem Argument reagierte, sie werde den Verkauf fortsetzen und sich dabei auf die Pressefreiheit beruft. Hier wird ein Rechtsbegriff ad absurdum geführt, indem man ihn unterschiedslos auf alles anwendet, was schwarz auf weiß in den Läden liegt, unabhängig davon, ob darin Informationen verbreitet werden, oder ob reaktionäre Hetze betrieben wird eben gegen die Pressefreiheit, gegen diejenigen, die eh schon machtlos sind, wie Flüchtlinge und MigrantInnen oder gegen diejenigen, die sich für eine Gesellschaft einsetzen, in der ohne Ausbeutung und Unterdrückung gelebt werden kann. Damit fördert Salzmann nicht eine sehr offene Auslegung von Pressefreiheit, sondern diejenigen, die bekanntermaßen und nach eigenen Aussagen erklärte Feinde selbiger sind: Nazis und andere Reaktionäre.

Salzmann muss solche Zeitungen auch nicht verkaufen, was sie in ihr Sortiment aufnehmen und was nicht, liegt in ihrer eigenen Wahl und die haben sie getroffen: sie verkaufen wissentlich und willentlich diese Zeitungen, es ist ihre eigene politische Entscheidung.

Die Freiheit nehm ich mir
Mehrfach protestierten im vergangenen Jahr antifaschistische Gruppen vor dem Laden in der Burgpassage, um auf das Geschäft mit der Hetze aufmerksam zu machen. Nachdem Salzmann zunächst vergeblich versuchte, Verantwortliche herauszufinden, nahm sich schließlich die Polizei der Sache an. Nachdem sie bereits die Personalien der AntifaschistInnen kontrolliert hatten, fanden sie einen willkommenen Anlass, um die Kundgebung abzuräumen, als ein junger Mann, der sich provokativ vor den Augen der Protestierenden die „Junge Freiheit“ gekauft hatte, sich von eben diesen durch entsprechende Kommentare belästigt fühlte. Nun stehen zwei der Antifaschisten wegen „Nötigung“ vor Gericht..
Rekapitulieren wir: ein Medienmonopolist verkauft im Namen der Pressefreiheit Nazipropaganda und die Polizei verfolgt Antifaschisten, die dagegen protestieren. Das hat mit vielem zu tun, z.B. mit der Möglichkeit, mit jedem Dreck Geld zu machen, aber nicht mit Freiheit.

Die durchweg positiven Reaktionen der PassantInnen bei den Aktionen haben gezeigt, dass Informationen über das Treiben von Salzmann nicht ungehört verhallen und deren Auffassung von Handelsfreiheit alles andere als Konsens ist. Nun springt der Staatsapparat in die Bresche und versucht, mit einem Prozess diejenigen zum Schweigen zu bringen, die den reibungslosen Handel gefährden könnten. Auch wenn das Verfahren keinen spektakulären Höhepunkt der staatlichen Verfolgung von Antifaschismus darstellt, brauchen die Angeklagten Solidarität. Wir rufen euch darum auf: kommt zum Prozess!
Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!

Kommt zum Prozeß: Freitag, 26.1.2007, 1110 Uhr
Amtsgericht, An der Martinikirche 8, Braunschweig, Raum E06

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