| Berufsverbot Reloaded |
| Dienstag, 13. März 2007 | |
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Informationsveranstaltung zum Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy
Seit Anfang des Jahres 2004 wird Michael die Einstellung in den Schuldienst in Baden-Württenberg und Hessen aus politischen Gründen verweigert. Ausschlaggebend für das Berufsverbot ist Michaels Aktivität in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bezieht sich im Urteil auf den Bericht des Verfassungsschutzes der Michael als verfassungsfeindlich bezeichnet und begründet das Berufsverbot unter anderem damit, dass die AIHD die BRD in einer Kontinuität mit dem deutschen Faschismus sieht. Da Michael sich weder von seiner Gruppe noch von dieser Feststellung distanzieren wollte, heißt es im Urteil Michael könne „nicht, Gewähr dafür biete(n), jederzeit voll einzutreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“.
Aktueller Hinweis: Am 14.3. hat das Verwaltungsgericht Mannheim das Berufsverbot vorerst aufgehoben. Mehr Infos:
Schon Anfang der 70er Jahre wurde der den Berufsverboten zugrunde liegende „Radikalenerlass“ eingeführt, um politisch aktive Menschen vom öffentlichen Dienst auszuschließen. Damals gab es in der BRD eine große linke Bewegung. Um diese einzuschüchtern und um zu verhindern, dass diese Menschen Einfluss innerhalb staatlicher Institutionen nehmen, wurden bei 3,5 Millionen Menschen eine „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz durchgeführt. Infolge dessen gab es 11.000 offizielle Berufsverbotsverfahren von denen 1.250 mit einem Berufsverbot endeten. Für den Staat waren (und sind) Berufsverbote ein Mittel der politischen Repression.
DGB-Jugend Braunschweig
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